Tipps und Infos zum Igeln

Wir behandeln gesetzliche sowie privat versicherte Patientinnen. Einige Untersuchungen, Behandlungen und Leistungen, die durchaus ärztlich sinnvoll und empfehlenswert sind, werden von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht oder nur teilweise übernommen. Nach der Gebührenordnung für Ärzte können nicht von den Krankenkassen getragen Leistungen als „individuelle Gesundheitsleistung” (IGEL) privat in Rechnung gestellt werden. Wir informieren Sie gerne umfassend dazu.

Beim Igeln gut zu wissen

Die Wirksamkeit und das Risiko der empfohlenen IGe-Leistung muss vom Arzt erläutert werden und die Kosten der Behandlung müssen angegeben werden. Patienten sollten sich nicht scheuen zu fragen, warum diese Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

Der Patientin muss eine Bedenkzeit eingeräumt werden, damit sie gegebenenfalls bei der Kasse weitere Information einholen kann. Vor der Behandlung muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden.

Die Praxisgebühr entfällt bei IGe-Leistungen. Nach der Behandlung muss eine Rechnung erstellt werden.

Einen Überblick über die gesetzlich festgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen, die die Krankenkassen bezahlen müssen, finden Sie unter http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/.

Dr. med. Dipl. Psychologe
Bernhard Stölzle

Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Jesuitenstr. 25,
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefon: 02641 / 70 52

Sprechzeiten

Mo.: 8.30 - 12.30 und 14.30 - 17 Uhr
Di.: 8.30 - 12.30 Uhr
Mi.: 8.30 - 12.30 Uhr
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Fr.: 8.30 - 12.00 Uhr